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LSG Bayern, 24.02.1999 - L 16 LW 45/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Anspruchs auf dauernde Befreiung von der Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse im Falle verspäteter Antragstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 02.06.1998 - S 1 LW 153/97
- LSG Bayern, 24.02.1999 - L 16 LW 45/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92
Rentenversicherungsträger - Informationspflicht
Auszug aus LSG Bayern, 24.02.1999 - L 16 LW 45/98
Aus § 13 SGB I läßt sich nämlich kein subjektives Recht der Klägerin gegenüber dem Versicherungsträger herleiten (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12). - LSG Hessen, 25.09.1998 - L 13 LW 1282/97
Befreiung von Versicherungspflicht für Ehegatte eines Landwirtes
Auszug aus LSG Bayern, 24.02.1999 - L 16 LW 45/98
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung übergebenen Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. September 1998 - Az: 13 LW 1282/97.
- LSG Bayern, 18.10.2000 - L 16 LW 39/99
Befreiung von der Versicherungspflicht
Zweifellos wären die Alterskassen hier überfordert gewesen, die betroffenen Landwirtsgattinnen zu ermitteln, die am 31.12.1994 mit einem zu diesem Zeitpunkt von der Beitragspflicht in der Altershilfe für Landwirte Befreiten verheiratet waren, der 1994 außerlandwirtschaftliches Einkommen von mehr als 40.000,00 DM erzielt hatte und dessen Unternehmen am 01.01.1995 einen Wirtschaftswert von 20.000,00 DM nicht überschritten hat (im gleichen Sinn Entscheidung des 16. Senats vom 24.02.1999 - L 16 LW 45/98).